Zenke Jahn und Rug Rechtsanwaelte
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ZENKE JAHN UND RUG | Rechtsanwälte Inkasso.

 

Wir bieten unseren Mandanten zur Beitreibung von Außenständen einen professionellen Forderungseinzug, der die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt und gleichzeitig wegen der von uns entwickelten attraktiven Vergütungsmodelle ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot für unsere Auftraggeber ist.

Bei einem modernen Forderungsmanagement muss unterschieden werden, ob der Anspruchgrund aus dem Kauf- Werkvertrags- Diensleistungs- (auch ärztlicher Behandlungsvertrag), Transport- Miet- oder einem sonstigen Gebiet des Besonderen Schuldrechts stammt. Unabhängig davon berücksichtigen wir stets die Besonderheiten des Einzelfalls.

Auf dieser Grundlage haben wir speziell für das Inkasso Beitreibungsstrategien entwickelt, die auf die jeweilige Branche zugeschnitten und mit einen kostenbewußten Einzug verbunden sind.

Unser Leistungsspektrum in der Übersicht:

  • Im Rahmen der außergerichtlichen Beratung entwickeln wir für unsere Mandanten zunächst ein Forderungsmanagement, beraten im Zusammenhang mit Rechnungsstellung und konzipieren Mahnschreiben zur wirksamen Inverzugsetzung des Schuldners.

  • Die gerichtliche Beitreibung erfolgt i.d.R zunächst durch Einleiten eines Mahnverfahrens. Bereits in einer großen Zahl der Fälle kann hier bereits für eine rechtskräftige Titulierung des Anspruchs gesorgt werden.

  • Für den Fall des weiteren Verfahrens übernehmen wir dann die Vertretung vor den zuständigen Land- und Amtsgerichten.

  • Sollte der Schuldner auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens auf die Forderung nicht zahlen, so leiten wir die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Einleiten von Pfändungsmaßnahmen nämlich Beauftragen eines Gerichtsvollziehers, Kontopfändungen, Lohn- u. Gehaltspfändungen; Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Eintragen von Sicherungshypotheken etc.) ein.

  • Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners übernehmen wir die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle nach den Vorschriften der Insolvenzordnung.

Die Vergütung dieser Tätigkeiten rechnen wir auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung ab, die wir mit unseren Auftraggebern zu Beginn der vertraglichen Beziehung individuell aushandeln. Grundlage dabei ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das Spielraum für derartige individuelle Gebührenvereinbarungen lässt.

Wichtig ist uns die Kommunikation mit unseren Mandanten, da nur so rasch auf veränderte Situationen und Bedingungen reagiert werden kann. Für den Informationsaustauch nutzen wir und unser geschultes Personal neben einem professionellen Dokumentensystem verschiedene Schnittstellen der modernen Kommunikationstechnologie.


ZENKE JAHN UND RUG Rechtsanwälte sind hierfür Ihre kompetenten Ansprechpartner.

Jahn und Rug Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hanau und Nidderau

 

 
 

Anwaltskanzlei Zenke Jahn & Rug | Anwaltskanzlei Hanau | Sandeldamm 24a | 63450 Hanau | Tel. 06181-916460
   

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