|
|||||||||
Wir vertreten gleichermaßen die Interessen von Mietern und Vermietern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Rechtsprechung im Mietrecht ist äußert komplex und hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von wichtigen Veränderungen hervorgerufen. Wir prüfen Ihren Mietrechtsfall daher stets anhand der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Unsere Tätigkeit im Mietrecht hat unter anderem folgende Schwerpunkte ergeben:
Wir stehen Ihnen gerne für diese und alle weiteren Fragen rund um das Wohnraum- und Gewerbemietrecht zur Verfügung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihrer Anliegen mit größter Sorgfalt und streben grundsätzlich zunächst außergerichtliche Problemlösungen an.
|
|||||||||
|